Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren mit 17


Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B (Auto) erwerben kann, aber bis zum 18. Geburtstag nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland oder Österreich fahren darf.
Anforderungen Begleitperson:

• mindestens 30 Jahre alt
• mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3)
• maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
• nicht mehr als 0,5 Promille, kein Drogeneinfluss
Ablauf:

• Frühstens mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B oder B 197 machen

• Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen

• Maximal 1 Monat von dem 17. Geburtstag die praktische Praxisprüfung ablegen

• Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt in Deutschland und Österreich.

• Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen AM und L    auch alleine gefahren werden.

• Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.

• Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

• Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

• Die Prüfbescheinigung ist ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Prüfbescheinigung gegen den Führerschein ausgetauscht werden.
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